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Anbau-Clubs (CSCs) und unser ganzheitliches Beratungskonzept
Eckpunktepapier 2.0 der Bundesregierung zur Entkriminalisierung vom 12. April 2023
Es ist also endlich soweit. "Tomaten" müssen kein trauriges Schattendasein mehr in irgendwelchen Schmuddelecken fristen, denn im Eckpunktepapier 2.0 der Bundesregierung zur Entkriminalisierung von "Tomaten" vom 12. April 2023 wurde festgehalten, dass die Gründungen von „Tomaten 'Sozial' Clubs“ (kurz CSCs) in Deutschland voraussichtlich für 2024 vorgesehen sind.
Tomaten? Was soll der Blödsinn? Ich denke hier geht's um C...
Wenn ihr den Begriff „Tomaten 'Sozial' Clubs“ für einen blöden Scherz haltet, dann lasst euch versichern, dass wir nicht vor haben euch mit dieser Bezeichnung auf den Arm zu nehmen.
Wir trauen uns nur nicht das Wort mit dem großen C. hier offen zu verwenden.
Denn auch, wenn Tomaten nun endlich ihr Schmuddel-Image ablegen können, so haben wir dennoch Angst, von Google und Konsorten für die Nutzung "böser" Keywords abgestraft zu werden. Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen zum größten Teil geklärt sind, ist es leider immer noch so, dass Growshops für die Verwendung unliebsamer Worte von Suchmaschinen nur allzu gern abgestraft werden.
Denn die großen Konzerne wie beispielsweise Google und Meta können dafür sorgen, dass man quasi nahezu vollkommen unauffindbar und unsichtbar im Internet wird, wenn sie beschließen, dass man laut deren Regeln etwas Böses tut. Und wenn man das Wort C. ausschreibt, ist man in deren Augen bereits böse. Also belassen wir es der Suchmaschinenfreundlichkeit zuliebe bei dem Wort "Tomaten"...
Aber wenn ihr den Weg auf diese Seite gefunden habt, dürfte euch klar sein, um welche Pflanze es sich beim „Eckpunktepapier 2.0 der Bundesregierung zur Entkriminalisierung“ wirklich handelt.
Bei den CSC Anbauclubs handelt es sich um Vereine (e.V.) von mindestens 7 Mitgliedern, die sich dem gemeinsamen Ziel verschrieben haben, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Tomaten für ihre Mitglieder sicherzustellen.
Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier von nicht-kommerziellen Anbau-Clubs spricht. Das bedeutet, dass die Abgabe der im Anbauclubs produzierten Tomaten zum Selbstkostenpreis stattfinden.
BMG Formulierungsvorschläge zum CanG PDF (Stand 23.11.2023)
Die wichtigsten Eckdaten eines Anbau-Clubs:
- Ein CSC / Anbau Club ist ein eingetragener Verein nach BGB.
- Die Mitgliedszahlen sind auf eine Größe von 7-500 Personen beschränkt, um ein persönliches und verantwortungsbewusstes Miteinander gewährleisten zu können.
- Die Vereinsräume dürfen ausschließlich den Club-Mitglieder zugänglich sein.
- Der Verein darf nur im Sinne seines Vereinszweckes wirtschaften. Er darf nicht gewinnorientiert sein.
- Mitglieder können im Verein mitwirken.
- Alle Mitglieder des Clubs müssen volljährig sein und mit ihrem Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet sein.
- Die angebauten Tomaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Werbemaßnahmen sind zu unterlassen.
- In den Clubräumen darf kein gemeinschaftlicher Konsum von Tomaten stattfinden.
- Der Club ist von außen nicht als solcher zu erkennen, um die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen.
- Der Vereinszweck muss einem gesellschaftlichen Gemeinwohl dienen.
In diesem Falle also der sicheren Versorgung seiner Mitglieder mit sauberem und hochwertigen Tomaten zum Selbstkostenpreis. - Um eventuelle Geruchsbelästigungen ausschließen zu können, muss geeignete, technische Ausrüstung der Clubräume sichergestellt werden.
- Die Mitglieder wählen in der Jahreshauptversammlungen die drei Organe des Vereins:
1. Vorstand
2. Vorstand
3. Kassenwart
Euer Weg zur Mitgliedschaft in einem Anbau-Club
Aufnahmeprotokoll des Clubs:
Um überhaupt Mitglied eines Anbau-Clubs werden zu können, müsst ihr mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus müsst ihr euren Erstwohnsitz in Deutschland haben.
Beachtet hierbei bitte auch, dass ihr vermutlich nur bei einem Club in Deutschland als Mitglied registriert sein dürft.
Ablauf der Aufnahme:
Wenn ihr euch über eine Mitgliedschaft informieren wollt, werdet ihr zu einem persönlichen Kennenlern-Gespräch mit einer geschulten Fachkraft des Vereins eingeladen.
In diesem Gespräch lernt ihr den jeweiligen Verein besser kennen und habt die Möglichkeit, euch selbst vorzustellen, euer bisheriges Konsumverhalten zu erläutern und weitere Fragen zu klären.
Geschätzte monatliche Konsummenge:
Gebt beim Eintritt euren voraussichtlichen monatlichen Durchschnittskonsum an. Das ist wichtig, um den tatsächlichen Bedarf des Clubs möglichst genau zu ermitteln, um so viel Planungssicherheit wie möglich gewährleisten zu können.
Die maximale Abgabemenge pro Mitglied beläuft sich auf 50 Gramm pro Monat.
Rechte und Pflichten im Club:
Ihr erhaltet des weiteren eine Erläuterung der Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Erklärung:
Wenn ihr dem Club beitretet, müsst ihr erklären, dass ihr eure Mitgliedschaft nicht dazu nutzen werdet, um Tomaten an Dritte weiterzugeben.
Ausschluss aus dem Club bei Verstößen gegen das Protokoll:
Mitglieder, die gegen das Club-Protokoll verstoßen, können mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Das gilt auch für den Fall, wenn ein Mitglied während der Mitgliedschaft Straftaten im Zusammenhang mit Tomaten begeht.
Mitgliedsausweis:
Nach der Aufnahme bekommt ihr einen Mitgliedsausweis ausgestellt. Auf diesem werden eure Daten verschlüsselt gespeichert. Er dient zur Identifizierung und für interne Verwaltungszwecke.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Ihr könnt eure Mitgliedschaft jederzeit beenden. Dafür bedarf es keine Angabe von Gründen.
Einstellung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen
Der Verein kann Fachkräfte zu marktüblicher Bezahlung für verschiedene Tätigkeitsbereiche anstellen, falls das zum reibungslosen Betrieb erforderlich ist.
Anbau:
Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Der Fokus des Anbau-Clubs liegt auf dem kostendeckenden Anbau von Tomaten für seine Mitglieder.
Lagerung:
Die geernteten und veredelten Tomaten werden in einem gesicherten Lagerraum aufbewahrt, zu dem nur autorisierte Personen des Vereins Zugang haben.
Abgabe an die Mitglieder:
Die Abgabe an die Mitglieder hat in den Clubräumen zu erfolgen. Die Abgabemengen pro Mitglied und Monat werden dokumentiert. Die Höchstabgabemenge beläuft sich auf 50 Gramm pro Person im Monat.